(v.l.n.r.: Monika Schnellenbach (Inner-Wheel-Club Coesfeld), Janine Schäfer (KL 7c), Tobias Otto (isg-Medienbeauftragter), Teile Klasse 7c, Andra Buss (Vorsitzende Inner-Wheel-Club Coesfeld)
Bereits zum zweiten Mal nahm der Jahrgang 7 der [isg] am Cybermobbing-Webinar der bekannten Rechtsanwältin Gesa von Schwerin teil. Möglich wurde das auch durch die erneute finanzielle Unterstützung des Inner-Wheel-Clubs Coesfeld, welcher die Webinargebühren dafür erneut übernahm.
Dadurch hatten die sechs Klassen der [isg] die Gelegenheit, von einer fachkundigen Beraterin wertvolle Hinweise zu den Themen Cybermobbing und dessen rechtlichen Konsequenzen für die Täter zu erhalten. Es wurde auch vermittelt, welche Inhalte in sozialen Medien geteilt werden dürfen und welche besser nicht.
Beim Dating über Social Media wurde es besonders gruselig für den Jahrgang 7: durch leistungsfähige Rechner mit KI-Unterstützung ist es mittlerweile möglich bis zur kompletten Täuschung in quasi „real time“ nette, absolut real aussehende Menschen als Avatare mit allen Bewegungen, der menschlichen Mimik und mit der Umwelt agierend entstehen zu lassen und so ahnungslosen Jugendlichen die Traumfrau oder den Traummann virtuell vorzuspielen. Das hat in der Vergangenheit schon einige Jugendliche dazu verführt sehr persönliche Dinge von sich preiszugeben: sei es Texte, Bilder, Videos oder gar Geld für die neue Angebetete.
Info: Inner-Wheel ist eine der weltweit größten, unabhängigen Frauenorganisationen, die sich ehrenamtlich durch gesammelte Spenden für soziale Projekte einsetzen.
Die live zugeschaltete und bekannte Rechtsanwältin Gesa von Schwerin brachte es deutlich auf den Punkt: keinen Zentimeter Raum für Cybermobbing in der Gesellschaft, auch nicht in der Schule!
Zwar gibt es keine explizite Regelung für Cybermobbing in den Gesetzen, aber das deutsche Strafgesetzbuch hat für Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und verhetzende Beleidigung einige Gesetzesregelungen (die auch hierfür angewendet werden) parat.
Kurz gesagt: Cybermobbing ist eine Straftat und wird mit empfindlichen Geldbußen oder sogar Freiheitsentzug geahndet!
Ein Beispiel: In einem Falle einer nicht genehmigten Weiterverbreitung von Fotos (auch Statusfotos!!) wird nicht selten schon mal eine Abmahnung für den Wiederholungsfall über 10.000€ plus 1.500€ Anwaltskosten auf die Täter zukommen, berichtet von Schwerin. Heutzutage sei das Cybermobbing schnell gemacht: Mit WhatsApp, TikTok, Instagram und Discord gehe das 24/7 und raube betroffenen Menschen fast jedwede Möglichkeit zur Regeneration. Man muss dem gemobbten Menschen dabei gar nicht mehr persönlich begegnen; es geht auch digital bequem vom Sofa aus bei Chips und Cola. Und ist erst einmal der Damm gebrochen, so muss man den Menschen nicht einmal kennen um in die Mobbinggruppe einzusteigen. Das habe dann mitunter lebenslange Folgen für die betroffenen Menschen!
Es gibt aber mittlerweile vielerlei Hilfeangebote an die Jugendlichen:
So berichtete von Schwerin über Hilfeplattformen jenseits einer rechtlichen Beurteilung. JuuuPort und Krisenchat helfen Betroffenen rund um die Uhr schnell und bei Bedarf auch anonym.
Um zumindest einen Teil der digitalen Spuren im Internet wieder loszuwerden, hilft die Plattform „Take it down“ bei der Durchsetzung von Bildlöschungen und anderen digitalen Einträgen.
Es bleibt nach wie vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1, GG). Punkt.
Hier gibt es Hilfe:
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
www.juuuport.de takeitdown.ncmec.org/de
krisenchat.de coesfeld.innerwheelclub.de
www.law4school.de
Bereits zum zweiten Mal nahm der Jahrgang 7 der [isg] am Cybermobbing-Webinar der bekannten Rechtsanwältin Gesa von Schwerin teil. Möglich wurde das auch durch die erneute finanzielle Unterstützung des Inner-Wheel-Clubs Coesfeld, welcher die Webinargebühren dafür erneut übernahm.
Dadurch hatten die sechs Klassen der [isg] die Gelegenheit, von einer fachkundigen Beraterin wertvolle Hinweise zu den Themen Cybermobbing und dessen rechtlichen Konsequenzen für die Täter zu erhalten. Es wurde auch vermittelt, welche Inhalte in sozialen Medien geteilt werden dürfen und welche besser nicht.
Beim Dating über Social Media wurde es besonders gruselig für den Jahrgang 7: durch leistungsfähige Rechner mit KI-Unterstützung ist es mittlerweile möglich bis zur kompletten Täuschung in quasi „real time“ nette, absolut real aussehende Menschen als Avatare mit allen Bewegungen, der menschlichen Mimik und mit der Umwelt agierend entstehen zu lassen und so ahnungslosen Jugendlichen die Traumfrau oder den Traummann virtuell vorzuspielen. Das hat in der Vergangenheit schon einige Jugendliche dazu verführt sehr persönliche Dinge von sich preiszugeben: sei es Texte, Bilder, Videos oder gar Geld für die neue Angebetete.
Info: Inner-Wheel ist eine der weltweit größten, unabhängigen Frauenorganisationen, die sich ehrenamtlich durch gesammelte Spenden für soziale Projekte einsetzen.
Die live zugeschaltete und bekannte Rechtsanwältin Gesa von Schwerin brachte es deutlich auf den Punkt: keinen Zentimeter Raum für Cybermobbing in der Gesellschaft, auch nicht in der Schule!
Zwar gibt es keine explizite Regelung für Cybermobbing in den Gesetzen, aber das deutsche Strafgesetzbuch hat für Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung und verhetzende Beleidigung einige Gesetzesregelungen (die auch hierfür angewendet werden) parat.
Kurz gesagt: Cybermobbing ist eine Straftat und wird mit empfindlichen Geldbußen oder sogar Freiheitsentzug geahndet!
Ein Beispiel: In einem Falle einer nicht genehmigten Weiterverbreitung von Fotos (auch Statusfotos!!) wird nicht selten schon mal eine Abmahnung für den Wiederholungsfall über 10.000€ plus 1.500€ Anwaltskosten auf die Täter zukommen, berichtet von Schwerin. Heutzutage sei das Cybermobbing schnell gemacht: Mit WhatsApp, TikTok, Instagram und Discord gehe das 24/7 und raube betroffenen Menschen fast jedwede Möglichkeit zur Regeneration. Man muss dem gemobbten Menschen dabei gar nicht mehr persönlich begegnen; es geht auch digital bequem vom Sofa aus bei Chips und Cola. Und ist erst einmal der Damm gebrochen, so muss man den Menschen nicht einmal kennen um in die Mobbinggruppe einzusteigen. Das habe dann mitunter lebenslange Folgen für die betroffenen Menschen!
Es gibt aber mittlerweile vielerlei Hilfeangebote an die Jugendlichen:
So berichtete von Schwerin über Hilfeplattformen jenseits einer rechtlichen Beurteilung. JuuuPort und Krisenchat helfen Betroffenen rund um die Uhr schnell und bei Bedarf auch anonym.
Um zumindest einen Teil der digitalen Spuren im Internet wieder loszuwerden, hilft die Plattform „Take it down“ bei der Durchsetzung von Bildlöschungen und anderen digitalen Einträgen.
Es bleibt nach wie vor: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ (Artikel 1, GG). Punkt.
Hier gibt es Hilfe:
Kinder- und Jugendtelefon: 116 111
www.juuuport.de takeitdown.ncmec.org/de
krisenchat.de coesfeld.innerwheelclub.de
www.law4school.de