1. Häusliche Quarantäne:
Behördlich angeordnete Maßnahme für nachweislich mit dem Coronavirus infizierte Personen und für diejenigen, die einen engen, unmittelbaren (meist körperlichen) Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten (= Kontaktperson)
Folgen vor allem:
- Verbleiben im eigenen Haushalt
- Regelmäßiger Kontakt mit dem Kreisgesundheitsamt
- Den weiteren Anweisungen des Kreisgesundheitsamtes folgen
2. Achtsames Verhalten
Eindringliche behördliche Empfehlung dann, wenn eine Infektion mit dem Coronavirus anhand konkreter Umstände nicht sicher ausgeschlossen werden kann, z. B. für Rückkehrer aus Risikogebieten (wie Südtirol) ohne Krankheitssymptome oder ohne engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person
Folgen:
- 14-tägige Einschränkung der Sozialkontakte (d. h. kein Besuch von Veranstaltungen u. ä.)
- Kein Schulbesuch sowohl für Schüler/innen als auch für Lehrkräfte
- Kein Kita-Besuch
- Kein Schwimmbadbesuch, Kino, Fitnesscenter u. ä. – alleiniges Joggen oder Spaziergänge sind aber möglich
- Berufsausübung in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt und Arbeitgeber klären
Achtsames Verhalten ist auch dann erforderlich, wenn ein behördlich angeordneter Coronavirus-Test negativ ist.
3. Kontakt mit Kontaktpersonen
Für Personen, die lediglich Kontakt mit Kontaktpersonen hatten, gelten keine besonderen Schutzmaßnahmen. Beispiel: Familienmitglieder eines Schulkindes, das als enger Kontakt zu einer infizierten Person (= Kontaktperson) eingestuft wurde.
Immer gilt: