Allgemeine Hinweise zum Verhalten und zu Hygienemaßnahmen

Es erreichen uns und die Stadt Ahaus weiterhin viele Fragen, wie sich die Schülerinnen und Schüler sowie Eltern und Erziehungsberechtigte verhalten sollen. 
Wir empfehlen dringend, dass Schülerinnen und Schüler keine Vereine, Fitnessstudios, Schwimmbäder, Nachhilfegruppen oder sonstige Sammlungsräume aufsuchen oder sich zu Hause mit anderen Schülerinnen und Schülern treffen oder sogar in diesem Zeitraum andere Schulen aufsuchen.

Neben diesen Informationen aus unserem Elternbrief gibt der Kreise Borken auf seiner Homepage noch folgende Informationen:


Coronavirus: Das müssen Betroffene wissen:
1. Häusliche Quarantäne:
Behördlich angeordnete Maßnahme für nachweislich mit dem Coronavirus infizierte Personen und für diejenigen, die einen engen, unmittelbaren (meist körperlichen) Kontakt mit einer nachweislich infizierten Person hatten (= Kontaktperson)
Folgen vor allem:
- Verbleiben im eigenen Haushalt
- Regelmäßiger Kontakt mit dem Kreisgesundheitsamt
- Den weiteren Anweisungen des Kreisgesundheitsamtes folgen

2. Achtsames Verhalten
Eindringliche behördliche Empfehlung dann, wenn eine Infektion mit dem Coronavirus anhand konkreter Umstände nicht sicher ausgeschlossen werden kann, z. B. für Rückkehrer aus Risikogebieten (wie Südtirol) ohne Krankheitssymptome oder ohne engen Kontakt zu einer nachweislich infizierten Person Folgen:
- 14-tägige Einschränkung der Sozialkontakte (d. h. kein Besuch von Veranstaltungen u. ä.)
- Kein Schulbesuch sowohl für Schüler/innen als auch für Lehrkräfte
- Kein Kita-Besuch
- Kein Schwimmbadbesuch, Kino, Fitnesscenter u. ä. – alleiniges Joggen oder Spaziergänge sind aber möglich
- Berufsausübung in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt und Arbeitgeber klären

Achtsames Verhalten ist auch dann erforderlich, wenn ein behördlich angeordneter Coronavirus-Test negativ ist.

3. Kontakt mit Kontaktpersonen
Für Personen, die lediglich Kontakt mit Kontaktpersonen hatten, gelten keine besonderen Schutzmaßnahmen. Beispiel: Familienmitglieder eines Schulkindes, das als enger Kontakt zu einer infizierten Person (= Kontaktperson) eingestuft wurde.

Immer gilt:  
  • Bei Krankheitssymptomen bitte telefonisch den Hausarzt kontaktieren oder außerhalb der Öffnungszeiten der Arztpraxen die Patientenhotline der Kassenärztlichen Vereinigung – Telefonnummer: 116117
  • Immer die Hygienehinweise beachten