Sehr geehrte Erziehungsberechtigte der [isg],
in Woche vier der Schulschließung der [isg] ist es Ihnen hoffentlich gelungen, sich ein wenig an die schwierigen Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anzupassen. Für uns alle bedeuten die aktuellen Einschränkungen große Einschnitte und Beschränkungen im beruflichen und privaten Umfeld. Viele Dinge, die in einer „normalen“ Zeit für selbstverständlich gelten, verschieben sich gerade, weil es aktuell um unser aller Gesundheit und sicherlich auch um unsere wirtschaftliche Zukunft geht. Ich hoffe, Sie und Ihre Familien sind gesund und Sie müssen sich nicht fürchten. Wir wünschen uns alle wohl nichts sehnlicher, als wieder in einen geregelten Alltag hineinzukommen, der Struktur und Halt gibt.
Die Corona-Pandemie wird unabhängig von Schulschließung oder -öffnung auf den weiteren Verlauf des Schuljahres Auswirkungen haben, die ich hier benennen möchte:
Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten
Am 23.03.2020 brachte das Land NRW einen neuen Erlass zu Schulfahrten und Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten heraus, in dem es heißt:
in Woche vier der Schulschließung der [isg] ist es Ihnen hoffentlich gelungen, sich ein wenig an die schwierigen Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anzupassen. Für uns alle bedeuten die aktuellen Einschränkungen große Einschnitte und Beschränkungen im beruflichen und privaten Umfeld. Viele Dinge, die in einer „normalen“ Zeit für selbstverständlich gelten, verschieben sich gerade, weil es aktuell um unser aller Gesundheit und sicherlich auch um unsere wirtschaftliche Zukunft geht. Ich hoffe, Sie und Ihre Familien sind gesund und Sie müssen sich nicht fürchten. Wir wünschen uns alle wohl nichts sehnlicher, als wieder in einen geregelten Alltag hineinzukommen, der Struktur und Halt gibt.
Die Corona-Pandemie wird unabhängig von Schulschließung oder -öffnung auf den weiteren Verlauf des Schuljahres Auswirkungen haben, die ich hier benennen möchte:
Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten
Am 23.03.2020 brachte das Land NRW einen neuen Erlass zu Schulfahrten und Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten heraus, in dem es heißt: