Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den weiteren Verlauf des Schuljahres

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte der [isg],

in Woche vier der Schulschließung der [isg] ist es Ihnen hoffentlich gelungen, sich ein wenig an die schwierigen Bedingungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie anzupassen. Für uns alle bedeuten die aktuellen Einschränkungen große Einschnitte und Beschränkungen im beruflichen und privaten Umfeld. Viele Dinge, die in einer „normalen“ Zeit für selbstverständlich gelten, verschieben sich gerade, weil es aktuell um unser aller Gesundheit und sicherlich auch um unsere wirtschaftliche Zukunft geht. Ich hoffe, Sie und Ihre Familien sind gesund und Sie müssen sich nicht fürchten. Wir wünschen uns alle wohl nichts sehnlicher, als wieder in einen geregelten Alltag hineinzukommen, der Struktur und Halt gibt.

Die Corona-Pandemie wird unabhängig von Schulschließung oder -öffnung auf den weiteren Verlauf des Schuljahres Auswirkungen haben, die ich hier benennen möchte:

Schulfahrten, Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten
Am 23.03.2020 brachte das Land NRW einen neuen Erlass zu Schulfahrten und Schulveranstaltungen an außerschulischen Lernorten heraus, in dem es heißt:
„In diesem Schuljahr [dürfen Schulleitungen] keine Schulwanderungen und Schulfahrten, Schullandheimaufenthalte, Studienfahrten und internationalen Begegnungen (Schulfahrten) mehr […] genehmigen und bereits genehmigte Schulfahrten [sind] abzusagen. Ebenso sind schulische Veranstaltungen an außerschulischen Lernorten bis zum Ende des Schuljahres nicht mehr möglich, zum Beispiel der Besuch von Museen sowie kultureller oder sportlicher Veranstaltungen und weitere Projekte mit außerschulischen Partnern.“
Dem Kalender auf unserer Homepage können Sie entnehmen, wie sich die Planungen aufgrund des o.g. Erlasses geändert haben.

Reiseveranstalter und Busunternehmen bzw. Fluggesellschaften erheben bei Absagen von Fahrten / Flügen / Veranstaltungen in der Regel Stornierungsgebühren. Unsere bisherige Erfahrung zeigt, dass Reiserücktrittsversicherungen in diesem besonderen Fall (Corona-Pandemie) häufig nicht greifen. Das Land NRW hat eine Zusage – unter bestimmten Bedingungen – gemacht, Stornierungskosten zu übernehmen. Aktuell sammeln wir alle Storno-Rechnungen in der Schule. Die Landesregierung wird in den kommenden Wochen zur Erstattung ein Verfahren festlegen. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir an Sie zurückzuzahlende Beträge erst dann an Sie überweisen können, wenn das Verfahren abgeschlossen ist.

Für die nächsten Wochen wünsche ich Ihnen und Ihren Familien Gesundheit, aber auch Geduld. diese herausfordernde Zeit gemeinsam gut zu durchleben.

Es grüßt Sie herzlich,

Margot Brügger
(Ltd. Gesamtschuldirektorin)