Mitglieder der Klassenpflegschaft sind alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse und mit beratender Stimme die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer. Die Klassenpflegschaft wählt in den ersten drei Wochen des Schuljahres eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und eine Stellvertreterin oder einen Stellvertreter. Die Eltern haben für jedes Kind gemeinsam eine Stimme.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehört der Austausch von Informationen und Meinungen über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.
Die Klassenpflegschaft dient der Zusammenarbeit zwischen Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern. Dazu gehört der Austausch von Informationen und Meinungen über Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Unterrichts- und Erziehungsarbeit in der Klasse.