Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten. Die vielfältigen Aufgaben der Schulkonferenz sind in § 65 SchulG geregelt.
In der Schulkonferenz arbeiten die Vertreterinnen und Vertreter der Schüler, Eltern sowie der Lehrerinnen und Lehrer zusammen. Die Schülervertreter werden von der SV, die Elternvertreter von der Schulpflegschaft und die Vertreter der Lehrerinnen und Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat unsere Schulleiterin Frau Brügger (Vertretung: Fr. Cürlis).
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Die Schulkonferenz
Mitglieder der Schulkonferenz 2023/2024
In den untergeordneten Gremien (SV, Schulpflegschaft und Lehrerkonferenz) wurden als Mitglieder der diesjährigen Schulkonferenz gewählt:
Lehrerinnen & Lehrer | Eltern & Erziehungsberechtigte | Schülerinnen & Schüler |
---|---|---|
Markus Bodenberger | Maik Kleebaum | Patrik Ahlers (Q2) |
Christoph Buss | Frank Schulze Vasthoff | Greta Esseling (9A) |
Thomas Hackmann | Meike Rolfing | Matilda Becker (EF) |
Sandra Honrath | Tina Elsbernd-Straube | Patrick Könning (Q2) |
Sabine Kriegel | Carina Banken-Eißing | Marie Rejall (Q1) |
Hendrik Sunderdiek | Dr. Michael Räckers | Lara März (10D) |
- | - | Elias Wermer (8B; Vertreter) |
- | - | Hanna Hoffmann (8D; Vertreterin) |
§ 66 SchulG: Zusammensetzung der Schulkonferenz
(1) Die Schulkonferenz hat bei Schulen mit
a) bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder,
b) bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,
c) mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder.
(2) Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.
(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis (Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler) 1 : 1 : 1.
a) bis zu 200 Schülerinnen und Schülern 6 Mitglieder,
b) bis zu 500 Schülerinnen und Schülern 12 Mitglieder,
c) mehr als 500 Schülerinnen und Schülern 18 Mitglieder.
(2) Die Schulkonferenz kann mit den Stimmen von zwei Dritteln ihrer Mitglieder eine Erhöhung der Mitgliederzahl beschließen, wobei das Verhältnis der Zahlen nach Absatz 3 zu wahren ist.
(3) Mitglieder der Schulkonferenz sind die Schulleiterin oder der Schulleiter sowie die gewählte Vertretung der Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, Schülerinnen und Schüler im Verhältnis (Lehrerinnen und Lehrer : Eltern : Schülerinnen und Schüler) 1 : 1 : 1.