Mitglieder der Schulpflegschaft sind die Vorsitzenden der Klassenpflegschaften.
An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Wahlen in der Schulpflegschaft sollten fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn stattfinden. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.
An den Sitzungen können auch ihre Stellvertreterinnen und Stellvertreter teilnehmen. Die oder der Vorsitzende der Schulpflegschaft lädt zu den Sitzungen ein und setzt die Tagesordnung fest. Die Schulleiterin oder der Schulleiter soll beratend an den Sitzungen teilnehmen.
Die Wahlen in der Schulpflegschaft sollten fünf Wochen nach Unterrichtsbeginn stattfinden. Die Schulpflegschaft wählt eine Vorsitzende oder einen Vorsitzenden und bis zu drei Stellvertreterinnen oder Stellvertreter. Sie wählt außerdem die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz.
Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen aller Eltern der Schule gegenüber der Schulleitung und den anderen Mitwirkungsgremien. Die Schulpflegschaft ist daher ein geeignetes Diskussionsforum, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Informationen der Schulleitung können so über die Vorsitzenden der Klassenpflegschaft an alle Eltern weitergegeben werden. Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, sollten vorher in der Schulpflegschaft besprochen und beraten werden.